Therapeutische Wohngruppen (TWG)

Jugendliche ab 14 Jahren, die biographisch bedingt intensive fachliche Zuwendung benötigen, betreuen wir in unseren zwei Wohngruppen mit je 7 Plätzen ganzjährig. Die Ziele, die wir im Hilfeplangespräch vereinbaren, beschreiben unseren Auftrag. Wir wenden uns an Jugendliche, die mitbedingt durch ihr soziales Umfeld psychische Auffälligkeiten zeigen und für die ein Verbleib in ihrer jetzigen Lebenssituation problematisch wäre. Dies können Jugendliche sein, die dazu neigen, in Krisen psychotisch, mit depressivem Verhalten oder anderen affektiven Störungen zu reagieren. Auch Bewohner mit starken psychosomatischen Störungen, chronifiziert neurotischen Entwicklungen, Persönlichkeitsstörungen oder anderen erheblichen psychischen Erkrankungen finden bei uns zielgerichtete Behandlungsmöglichkeiten.

Elternarbeit ist ein wesentliches Element unseres Konzeptes. Im Alltag wollen wir den Jugendlichen ein Zuhause bieten, in dem sie Sicherheit und Geborgenheit in der Gemeinschaft erfahren können. Ihre Teilnahme an allen Prozessen, die sie betreffen, wird vorausgesetzt und eingefordert. Zur Erfüllung unseres Anspruchs arbeiten in jeder TWG-Gruppe sechs Fachkräfte unterschiedlicher Fachrichtungen und Fachausbildungen. Der psychologische Fachdienst unterstützt das Team mit wöchentlich 2,5 Stunden pro Jugendlichen.

Unsere Arbeit ist eine Pflichtaufgabe des Staates, nach § 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 und § 41 SGB VIII. Dort ist Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche geregelt. Die Jugendämter sind Kostenträger und beauftragen uns.



Kontakt


Katrin Pflügler
Dipl.-Sozialpädagogin (BA)
Bereichsleiterin
0871 92343 24
bereichsleitung.twg@kjsw.de


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>> Schutzkonzept stationär

Laut Rückmeldung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Ordnungsamts der Stadt Landshut erstreckt sich der Anwendungsbereich des "Beherbergungswesens" nicht auf Jugendwohnheime.